Sozialabgaben (Richtwerte)
- AHV/IV/EO: ca. 5.3 % Arbeitnehmeranteil
- ALV: 1.1 % bis CHF 148’200 Jahreslohn
- ALV Solidarität: 0.5 % über CHF 148’200
- NBU: Ø 1.1 % (je nach Betrieb)
Dein Lohnrechner für die Schweiz: Berechne in Sekunden den Nettolohn inklusive AHV/IV/EO, ALV, BVG und Nichtberufsunfall – optional mit Quellensteuer. Ideal für Bewerbungen, HR-Checks oder Grenzgänger.
Richtwerte gemäss Stand 2026. Wir sind keine Steuer-, Rechts- oder Treuhandexperten und bieten keine persönliche Beratung.
Rechner 2026
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Wichtiger Hinweis
Wir sind keine Steuer-, Rechts- oder Treuhandexperten und bieten keine persönliche Beratung. Dieser Rechner ersetzt keine verbindliche Lohnabrechnung und liefert nur unverbindliche Richtwerte. Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung oder einen Treuhänder.
Stand 2026
Transparent, verständlich und SEO-freundlich: Hier findest du die wichtigsten Abzüge und Hinweise, die unser Brutto-Netto-Rechner 2026 verwendet.
BVG-Beiträge hängen vom Plan ab. Im Rechner wählst du Basis, Komfort oder Plus.
Koordinationsabzug: CHF 25’725/Jahr (Richtwert 2026).
Quellensteuer variiert nach Kanton, Tarif und Situation. Trage den Prozentwert ein, falls Quellensteuer fällig ist (z. B. Grenzgänger, Aufenthaltsbewilligung).
Berechnung
Formel: Brutto – Abzüge = Netto. Alle Angaben basieren auf Durchschnittssätzen und dienen als Orientierung.
Weitere Tools entdeckenTipp: Nutze unseren Rechner als erste Orientierung und kläre Details mit HR oder Treuhand.
FAQ
Kurz & verständlich – für Bewerber, KMU und Grenzgänger.
AHV/IV/EO, ALV (inkl. Solidaritätsbeitrag), Nichtberufsunfall, BVG mit Koordinationsabzug sowie optional Krankentaggeld und Quellensteuer.
Ja, basierend auf dem Stand 2026 mit aktuell bekannten Durchschnittssätzen. Gesetzliche Anpassungen können Abweichungen verursachen.
Ja, als Richtwert. Grenzgänger sollten ihren kantonalen Quellensteuersatz eintragen, da die Abzüge je nach Tarif variieren.
Trage den Prozentwert deines Tarifs ein. Wenn keine Quellensteuer anfällt, lasse das Feld leer.
Individuelle BVG-Beiträge, NBU-Sätze, Familienzulagen, 13. Monatslohn, Spesen oder Firmenregelungen führen zu Abweichungen.
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